Der Artikel “Haftung bei unterlassener Referenzerteilung” auf Arbeitsrecht-Aktuell behandelt die rechtlichen Konsequenzen, die entstehen können, wenn ein Arbeitgeber es versäumt, eine Referenz für einen ehemaligen Mitarbeiter zu erteilen. Im Allgemeinen wird eine Referenz als Auskunft eines ehemaligen Arbeitgebers über einen Bewerber gegenüber einem potentiellen neuen Arbeitgeber verstanden.
Die Pflicht zur Erteilung einer Referenz leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab, die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterwirkt. Eine unterlassene Referenzerteilung kann haftungsbegründend sein, insbesondere wenn dadurch ein Schaden für den Arbeitnehmer entsteht. Der Artikel betont, dass der Zusammenhang zwischen der unterlassenen Referenzerteilung und dem entstandenen Schaden nachgewiesen werden muss. Link zum Artikel