Aufatmen bei den Arbeitgebern in Grenznähe. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Link
Aufatmen bei den Arbeitgebern in Grenznähe. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Link