Die neue Elternzeit in Liechtenstein: Meilenstein für Familien, Unternehmen und die Vereinbarkeit von Beruf & Familie

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Liechtenstein eine umfassend reformierte gesetzliche Elternzeit in Kraft – ein bedeutender Schritt in der sozialen und familienpolitischen Entwicklung des Fürstentums. Nach jahrelanger Debatte hat der Landtag ein Recht auf gesetzlich geregelte, bezahlte Elternzeit beschlossen, das – ähnlich wie in vielen EU-Staaten – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken soll. 

1. Kernelemente der neuen Elternzeitregelung

Die neue Elternzeit besteht aus mehreren zentralen Komponenten:

  • Anspruch für beide Elternteile: Jeder Elternteil hat ab 2026 Anspruch auf vier Monate Elternzeit pro Kind.  
  • Bezahlte Leistung:
    • Zwei der vier Monate sind bezahlt, mit einem Lohnersatz von 100 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Monatslohns der letzten 12 Monate (Deckelung bei CHF 4 900 pro Monat).  
    • Die zweiten zwei Monate können unbezahlt genommen werden.  
  • Flexibilität: Die Elternzeit kann nicht nur in ganzen Monaten, sondern auch flexibel in Stunden, Tagen oder Wochen konsumiert werden – sofern der Arbeitgeber zustimmt.  
  • Zeitrahmen: Der Bezugszeitraum reicht von der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes (für leibliche Eltern) und bis zum fünften Geburtstag für Pflege- oder Wahleltern.  

Diese Kombination aus finanzieller Absicherung und zeitlicher Flexibilität ist neu und stellt für viele Familien in Liechtenstein erstmals echte Wahlfreiheit zwischen Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung her. 

2. Finanzierung und Umsetzung

Die Elternzeit-Leistungen werden über die Familienausgleichskasse (FAK) abgewickelt. Für die Finanzierung wurde erstmals ein Mitarbeitendenbeitrag von 0.2 % des AHV-pflichtigen Lohnes eingeführt, ergänzt durch Arbeitgeberbeiträge, wie es in der Gesetzgebung vorgesehen ist. 

Diese Struktur ähnelt Systemen in der Schweiz und Österreich, stärkt aber gleichzeitig den sozialen Versicherungsgedanken und verschiebt die finanzielle Last damit vom einzelnen Unternehmen auf den gesamtheitlichen Sozialversicherungsverbund.

3. Übergangsbestimmungen und Bestandsschutz

Für Familien mit bereits geborenen Kindern gelten Übergangsregelungen:

Eltern mit Kindern des Jahrgangs 2023 (leibliche Eltern) bzw. 2021 (Pflege- und Wahleltern) können bereits vor Inkrafttreten bezogene Elternurlaubszeiten auf ihre neuen Ansprüche anrechnen lassen – dies gilt insbesondere für nicht bezahlte Zeiten. 

Die rückwirkende Geltendmachung des Elterngeldes ist unter bestimmten Bedingungen bis Ende Dezember 2026 möglich. 

4. Auswirkungen für Unternehmen und HR-Praktiker

Für HR-Verantwortliche ergeben sich mehrere strategisch relevante Konsequenzen:

a) Personalplanung und Ressourcen

Die Möglichkeit, Elternzeit flexibel zu beziehen, bedeutet, dass HR-Teams künftig mit einer größeren Varianz in Abwesenheitsmustern rechnen müssen (Stundenweise, tageweise, in Modulen). Klare Vereinbarungsprozesse mit Führungskräften werden unverzichtbar sein. 

b) Entgeltabrechnung und Administration

Mit der Einführung des Elterngeldes über FAK verändert sich die Lohnadministration: Leistungen werden künftig nicht direkt über das Unternehmen, sondern über die FAK abgerechnet, was neue Abläufe und Schnittstellen bedeutet. 

c) Employer Branding und Talentgewinnung

Die gesetzliche Elternzeit kann zu einem echten Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt werden – insbesondere gegenüber internationalen Arbeitgebern, die ähnliche Leistungen (noch) nicht bieten. Unternehmen, die darüber hinaus über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen, stärken ihre Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber.

5. Gesellschaftliche und politische Bedeutung

Die gesetzliche Elternzeit ist nicht nur arbeitsrechtlich relevant, sondern ein gesellschaftspolitisches Signal. Sie fördert:

  • Gleichstellung der Geschlechter durch gleiche Ansprüche für Mütter und Väter.  
  • Eine partnerschaftliche Rollenverteilung in der frühen Phase der Elternschaft.
  • Die frühkindliche Entwicklung, indem Eltern mehr aktive Zeit mit ihren Kindern verbringen können.  

Fazit für HR-Profis

Die Einführung der neuen Elternzeit in Liechtenstein markiert einen Meilenstein in der Arbeits- und Familienpolitik des Landes. Für HR-Professionals bietet dies sowohl Herausforderungen als auch Chancen:

  • Herausforderung: Anpassung interner Prozesse für flexible Zeitmodelle und externe Abwicklungen über die FAK.
  • Chance: Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber in einem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt.

Eine frühzeitige proaktive Kommunikation, klare HR-Guidelines zur Elternzeit und ein attraktives Unternehmens-Familienleitbild werden entscheidend sein, um die Vorteile dieser Reform sowohl für Mitarbeitende als auch für das Unternehmen optimal zu nutzen.

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